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Sonstiges

Verbandstag "Ehrenamt - viel Arbeit, wenig Ehre?" des LAND-FRAUENVERBANDES M-V e.V. - Grußwort des Staatssekretärs Dr. Kreer

Der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Kreer, hielt anlässlich unseres Verbandstages am 3.3.2012 in Tellow ein Grußwort. Dieses Grußwort können Sie nachfolgend im pdf-Format nachlesen.

Grußwort des Staatssekretärs Dr. Kreer

Bildungsurlaub

- Arbeitgeber darf Freistellung nicht verweigern

Weiterbildung ist heute in fast jedem Job wichtig und es besteht in den meisten Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freigeben, damit sie an einer Weiterbildung teilnehmen können.Für Baden-Württemberger, Sachsen, Bayern und Thüringer gibt es jedoch keine entsprechende Regelung. Wer wann wie lange und für welche Veranstaltung Bildungsurlaub nehmen kann, steht in den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder. Fast überall dürfen Arbeitnehmer 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr freinehmen. Meist können sie die Ansprüche von 2 Jahren zusammenfassen.Großzügig ist Berlin: Hier stehen jungen Arbeitnehmern bis 25 Jahre sogar 10 Tage im Jahr zu.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung - Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel, Fahrt und Unterkunft - muss der Arbeitnehmer allein bezahlen. Einige Ausgaben kann er über die Steuererklärung zurückholen.
Damit der Arbeitgeber die Weiterbildung genehmigt, muss das Seminar von der zuständigen Landesbehörde als Bildungsurlaub anerkannt worden sein. Ein direkter Bezug zum Job ist jedoch nicht vorgeschrieben. Deshalb ist der Bildungsurlaub vielen Unternehmern ein Dorn im Auge. In Sachsen-Anhalt steht die Einschränkung auf berufsspezifische Weiterbildungen sogar schon im Gesetz. Es ist also ratsam, eine Weiterbildung zu wählen, von der die Firma einen Nutzen hat. Bildungsurlaub ist in der Regel spätestens 6 Wochen vorher zu beantragen. Das entsprechende Formular erhält man vom Veranstalter. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nicht ablehnen, es sei denn, es sprechen wichtige betrieblichen Gründe dagegen.

Man kann staatliche Förderungen zur Finanzierung der Weiterbildung beantragen, bezahlt werden Bildungsprämien bis zu 500,00 €.

aus "Bauernzeitung", 22. Woche 2011 vom 03.06.2011

Schulungsangebot

Wir bekommen in der Geschäftsstelle verstärkt Anfragen zur ordnungsgemäßen Kassenführung für LAND-FRAUENvereine mit Ortsgruppen. Aus diesem Grund bieten wir Beratungen zum Thema Kassenführung speziell für Ihren LAND-FRAUENverein vor Ort an.

Anmeldungen für eine Beratungsgespräch nehmen wir ab sofort in der GST unter der Telefonnummer 0395 4306217 oder per E-Mail schalow@landfrauen-mv.de an.
Natürlich stehen die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen Ihnen auch per Telefon für kleine Anfragen zur Verfügung.