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Minijobs nicht reformieren – Minijobs abschaffen

Nach Aussagen einiger Politiker der Koalition soll bereits im September die 1. Lesung im Bundestag vorgenommen und die Gesetzesänderung am 01.01.2013 in Kraft treten. Grundlage für diese Initiative ist die Festlegung im Koalitionsvertrag.

„Ob Betreuungsgeld oder Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs: die Mehrheit der Bundesregierung äußert sich kritisch zu den Sachverhalten, umgesetzt werden sie dann aber trotzdem, obwohl die nachhaltigen Effekte gerade für Frauen schlecht sind. Dies kann nicht im Sinne einer geschlechtergerechten Politik und auch nicht im Einklang mit der Strategie der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung sein. Wer den Anteil der Frauenerwerbstätigkeit wirklich erhöhen will, muss deutlich andere Anreize setzen, als es diese Bundesregierung tut!“, bilanziert die dlv-Präsidentin enttäuscht.

Wenn junge Fachpolitiker aus den Reihen der Koalition dann noch suggerieren, dass mit der Erhöhung der Einkommensgrenze der Inflationsausgleich für die Minijobber erfolge, sei das pure Augenwischerei. „Die Wahrheit ist, die Minijobber müssen mehr arbeiten, bei gleichbleibender schlechter Bezahlung. Gerade Frauen müssen für wenig Geld eine hohe Stundenzahl arbeiten, ohne die Chance eine sozialversicherungspflichtige Arbeit und somit eine umfassende Absicherung zu erreichen. Das ist nicht nur ungerecht - das führt am Ende zu einer hohen Altersarmut, insbesondere bei Frauen“, zeigt sich Brigitte Scherb überzeugt.

Der Deutsche LandFrauenverband appelliert deshalb an die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft der Lebensverlaufsperspektive von Frauen endlich eine nachhaltige Strategie entgegen zu setzen.

Das bedeutet:

  1. die Erarbeitung eines Konzeptes zur Abschaffung der Minijobs und Umwandlung in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
  2. den Wechsel zwischen Teil- und Vollzeitarbeit durch gesetzliche Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu ermöglichen und damit der jeweiligen Lebenssituation von Frauen und Männern gerecht zu werden.
  3. den Abbau der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern durch gezielte Maßnahmen zu erreichen.
  4. junge Frauen bereits frühzeitig über Lebensverlaufsperspektiven und die Auswirkungen auf eine eigenständige Lebensführung und Alterssicherung aufzuklären.

Minijobs wurden im Zuge der Hartz-Reformen als Mittel gegen die Schwarzarbeit eingeführt und sollten für Arbeitslose einen Einstieg in reguläre Beschäftigung bieten. Studien der Hans-Böckler-Stiftung gehen davon aus, dass rund 9% den Übergang vom Minijob zu einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit schaffen. Darüber hinaus hob die Studie hervor, dass bereits 60 % der erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland im Alter zwischen 50 und 55 Jahren rund 7,6 Jahre in Minijobs gearbeitet haben.

31.07.2012, Daniela Ruhe, Deutscher LandFrauenverband (dlv)